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AG München, 11.05.2001 - 163 C 1561/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrsrechtsforum.de
Kosten für Abschleppen eines Fahrzeugs von einem Privatparkplatz trägt der Falschparker.
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Falschparker - privates Abschleppen - Wer zahlt die Abschleppkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 200
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Frankfurt/Main, 07.04.1988 - 32 C 5399/87
Auszug aus AG München, 11.05.2001 - 163 C 1561/01
Die insofern vom AG Frankfurt in NJW-RR 1989 S. 83 f vertretene Wartefrist für den Besitzer des Stellplatzes findet im Gesetz keine Stützte, sie ist dogmatisch nicht begründbar (vgl. insofern Schünemann, dto., DAR 1997 S. 267 (268)), sie steht auch in Widerspruch zum Tatbestandsmerkmal "sofort" in § 859 Abs. 3 BGB. - LG Frankfurt/Main, 22.06.1983 - 1 S 59/83
Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung …
Auszug aus AG München, 11.05.2001 - 163 C 1561/01
Es kommt daher vorliegend nicht darauf an, ob ein "sofortiges" Abschleppen auch dann noch sofortige Besitzkehr i.S. § 859 Abs. 3 BGB ist, wenn dies erst im Laufe des Tages oder sogar erst am nächsten Tag erfolgt (vgl. insofern bejahend LG Frankfurt in NJW 1984, S. 183 und AG Braunschweig in NJW-RR 1986, S. 1414, dagegen Schünemann, Privates Abschleppen - contra legem?, DAR 1997. - AG Braunschweig, 06.11.1985 - 117 C 777/85
Auszug aus AG München, 11.05.2001 - 163 C 1561/01
Es kommt daher vorliegend nicht darauf an, ob ein "sofortiges" Abschleppen auch dann noch sofortige Besitzkehr i.S. § 859 Abs. 3 BGB ist, wenn dies erst im Laufe des Tages oder sogar erst am nächsten Tag erfolgt (vgl. insofern bejahend LG Frankfurt in NJW 1984, S. 183 und AG Braunschweig in NJW-RR 1986, S. 1414, dagegen Schünemann, Privates Abschleppen - contra legem?, DAR 1997.